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Landtag Bayern: Landtagspräsidentin will Namen von Abgeordneten in Familienaffäre nennen

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Im Rahmen der Affäre um die Beschäftigung von Familienmitgliedern bei bayerischen Landtagsabgeordneten will Parlamentspräsidentin Barbara Stamm (CSU) nun die Namen sämtlicher Abgeordneter veröffentlichen, die Familienmitglieder beschäftigten. Dies soll notfalls auch ohne das Einverständnis der betroffenen Abgeordneten erfolgen. Betroffen sind alle Abgeordneten, die nach dem Jahr 2000 ihre Partner oder Kinder auf Kosten des bayerischen Staates als Parlamentsmitarbeiter beschäftigt haben.

Dies teilte die Parlamentspräsidentin des Bayerischen Landtages am Donnerstagabend nach Gesprächen mit den Chefs der CSU-und SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag mit. Insgesamt sollen 80 Landtagsabgeordnete in den letzten Jahren Kinder, Eltern oder Ehepartner bei sich beschäftigt haben. In der aktuell laufenden Legislaturperiode sollen 17 CSU-Landtagsabgeordnete die Beschäftigung von Familienmitgliedern praktizieren. Die zuständige Landtagspräsidentin Barbara Stamm will nun die Namen der Abgeordneten öffentlich machen.

17 CSU-Abgeordnete sind offenbar aktuell betroffen

Dies soll notfalls auch gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Abgeordneten erfolgen. Verhandlungen am Nachmittag im Landtag führten am Abend zu dieser Entscheidung. Von den in der aktuellen Legislaturperiode 187 bayerischen Landtagsabgeordneten sind nun 17 CSU-Landtagsabgeordnete übrig, die weiterhin die Praxis der Beschäftigung von Familienmitgliedern ausüben.

Auch ein Grüner war betroffen

Übrige Tätigkeiten von Familienmitgliedern waren seit der letzten Landtagswahl im Jahr 2008 beendet worden. Von den rund 62 ehemaligen Landtagsabgeordneten sollen 39 der CSU angehören und 21 der SPD. Die Grünen sollen einmal diese Praxis betrieben haben und eine fraktionslose Person soll ebenfalls davon betroffen sein.

Namen nannte die zuständige Parlamentspräsidentin des Bayerischen Landtages zunächst nicht. Die Namensnennung soll jedoch am Freitag erfolgen. Im Vorfeld sollen die Fraktionschefs der beiden großen Fraktionen im Landtag (CSU und SPD) mit den betroffenen Landtagsabgeordneten ein Gespräch führen. Christa Stewens (CSU) sowie Markus Rinderspacher (SPD) sollen als zuständige Fraktionsvorsitzende mit den Abgeordneten das Gespräch suchen.

CSU: Liste fehlerhaft

Aus Kreisen der CSU verlautete derweil, dass die Liste der Abgeordneten fehlerhaft sei und so nicht zu akzeptieren sei. Parlamentspräsidentin Stamm hingegen beharrt darauf, dass betroffene Abgeordneten am morgigen Freitag veröffentlicht werden sollen. Selbst für den Fall einer Klage scheint die Parlamentspräsidentin des Bayerischen Landtags gewappnet.

Wörtlich sagte Barbara Stamm: “Dann soll er mich verklagen.” Gemeint ist der jeweilige Landtagsabgeordnete beziehungsweise die weiblichen Landtagsabgeordneten, die die Praxis der Beschäftigung von Familienmitgliedern in der laufenden Legislaturperiode oder in der vergangenen Legislaturperiode durchgeführt haben. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2000 darf es nach der geltenden Rechtslage keinen neuen Fälle von Tätigkeiten für Familienangehörige ersten Grades geben. Alte Arbeitsverträge hingegen sind davon unberührt.

Nun will der Bayerische Landtag offenbar ein komplettes Verbot von Tätigkeiten für Familienangehörige am 1. Juli 2013 beschließen. Im September sind Landtagswahlen in Bayern. Auch dies dürfte einer der Gründe für den Aktionismus des Bayerischen Landtages in dieser Angelegenheit sein.


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